Unsere Mitarbeiter verfügen selbstverständlich über die einschlägige Sachkenntnis und die notwendigen Sachkundenachweise.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) gemäß BaustellV.
- Der Koordinator analysiert die Entwurfsplanung hinsichtlich Sicherheitsrisiken, entwirft einen SiGe – Plan,in dem alle gesundheitsgefährdenden Überschneidungender einzelnen Gewerke berücksichtigt sind und gibt Vorschläge diese zu entzerren.
- Er erstellt eine Baustellenordnung, Meldeketten und Notfallpläne werden vereinbart.
- Letztendlich wird die „Unterlage“ erstellt, in der die späteren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten am Bauwerk hinsichtlich ihrer Sicherheitsrisiken geprüft werden.
- Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen bestehtebenfalls eine hohe Gesundheitsgefährdung für die Arbeiter und auch für die Anwohner (Staubbildung etc.).
- TRGS 519
- BGR 128 (DGUV R 101-004)
- SiGeKo (BaustellV)