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Beweissicherung

Wenn es zu Arbeiten im Untergrund (z.B. Einrütteln von Spundwänden im Zuge eines Baugrubenverbaus), zu Rückbauarbeiten oder sonstigen baulichen Änderungen kommt, die im Umfeld der Baumaßnahme Erschütterungen hervorrufen, können Schäden an den Bauwerken entstehen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.

  • Bei einer Beweissicherung werden im Vorfeld die vorhandenen Schäden der nachbarlichen Bebauung bzw. Straßenzüge begutachtet und dokumentiert.
  • So ist die Beweissicherung für den Bauherren des Bauvorhabens und für den Eigentümer der Nachbarbebauung eine Absicherung gegen falsche Schuldzuweisungen, wenn es nach Abschluss der Baumaßnahme zu Schäden an Nachbargebäuden gekommen ist.
  • Im Schadensfall kann die Beweissicherung vor Gericht verwendet werden.